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Extreme Witterungsverhältnisse

Wenn die Sicherheit des Schulweges nicht mehr gewährleistet ist, kann es zu kurzfristigen Schulausfällen kommen. Damit soll verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen selbständig oder mit den Eltern versuchen, die Schule zu erreichen.

Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, treffen Landkreise und kreisfreien Städte in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages und melden die Unterrichtsausfälle an die Lage- und Führungszentralen der örtlichen Polizeidirektionen. Diese steuern im Anschluss die Informationen an die move-Verkehrsmanagementzentrale (VMZ). Genaue Informationen werden über Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen oder das Internet bekannt gegeben.

 

So werden Schülerinnen, Schüler und Eltern informiert:

 

Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.

 

Für Schülerinnen und Schüler, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, versuchen wir eine Notfallbetreuung zu gewährleisten.

 

Ist zu erwarten, dass während der Unterrichtszeit extreme Witterungsverhältnisse auftreten, die eine schwerwiegende Gefährdung der Schülerinnen und Schüler auf dem Heimweg erwarten lassen, so entscheidet die Schulleitung über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts. Schülerinnen und Schüler werden bis zum Verlassen der Schule beaufsichtigt. Sie werden nur dann vorzeitig nach Hause entlassen werden, wenn sie von ihren Erziehungsberechtigten abgeholt werden oder die Erziehungsberechtigten sich im Einzelfall (z.B. telefonisch) mit der Entlassung einverstanden erklärt haben.

 

Stand: 14.05.2017