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Verletzungen

Es kommt gelegentlich vor, dass ein Kind direkt von der Schule aus in ärztliche Versorgung gegeben werden muss. In diesem Fall wird von uns der Notarzt gerufen. Bei kleineren Verletzungen werden wir Sie persönlich bitten, Ihr Kind abzuholen. Über Schulunfälle sollten Sie immer das Sekretariat in Kenntnis setzen.

 

Verlässlichkeit

Ihr Kind wird niemals ohne Absprache vorzeitig aus dem Unterricht entlassen! Falls Ihr Kind während des Unterrichts erkrankt, klären wir telefonisch, ob Ihr Kind nach Hause kommen kann. Deshalb ist es wichtig, dass Sie uns stets Ihre aktuelle Telefonnummer und Notfallnummer mitteilen.

 

Vertretungsunterricht

Die Vertretung des Unterrichts übernehmen in der Regel unsere pädagogischen Mitarbeiter/innen. Die Vertretungskräfte betreuen die Schülerinnen und Schüler mit Hilfe des Materials, das sie von der Lehrkraft erhalten. In Ausnahmefällen kann es auch passieren, dass Klassen aufgeteilt werden müssen.

 

Versicherungsschutz

Ihre Kinder sind grundsätzlich durch den Gemeindeunfall-Versicherungsverband (GUV) abgesichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf:

  • Schulwege auf dem vorgesehenen Schulweg,
  • Unterrichtsgänge,
  • Schulveranstaltungen,
  • Unterricht und Pausen,
  • Schul- und Klassenfeiern,
  • Wanderungen, Ausflüge,
  • Klassenfahrten.

 

Unfälle sind der Schule mitzuteilen, damit eine Unfallmeldung erfolgen kann. Beim behandelnden Arzt geben Sie an, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Der Versicherungsschutz entfällt unter Umständen, wenn Ihr Kind zum Beispiel in den großen Pausen das Schulgelände unerlaubt verlässt oder den Schulweg erheblich ausdehnt. Weisen Sie Ihr Kind bitte unbedingt auf diesen Sachverhalt hin.

 

Haftpflichtschäden (Beispiel: Ihr Kind richtet auf dem Schulweg einen Schaden an) sind grundsätzlich nicht versichert. Solche Schäden müssen über Ihre Familienhaftpflichtversicherung geregelt werden.

 

 

 

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