Suche
 
 
 
 

Gremien

Schulvorstand

 

Der Schulvorstand wird seit Bestehen der Schule alle 2 Jahre neu gewählt.
Er setzt sich paritätisch aus Eltern und Lehrkräften zusammen, den Vorsitz hat die Schulleiterin/der Schulleiter.

 

Die Aufgaben des Schulvorstandes:

Der Schulvorstand entscheidet über

  • Inanspruchnahme der Entscheidungsspielräume der eigenverantwortlichen Schule
  • Verwendung der Haushaltsmittel
  • Grundsätze zur Ausgestaltung der Stundentafel
  • Antrag auf Genehmigung einer besonderen Organisation oder von Schulversuchen
  • Schulpartnerschaften
  • Grundsätze

          - der Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiter/innen
          - der Durchführung von Projektwochen
          - der Werbung und des Sponsorings
          - der jährlichen Überprüfung der Arbeit

Der Schulvorstand macht Vorschläge für das Schulprogramm und die Schulordnung. Der Schwerpunkt der Arbeit des „alten“ Schulvorstands war die Erstellung des Schulprogramms. Diese Arbeit wurde erfolgreich im Sommer 2009 abgeschlossen, sodass das Schulprogramm von der Gesamtkonferenz verabschiedet werden  konnte. Im Herbst 2009 wurde der neue Schulvorstand gewählt. Er hat sich neben den „Alltagsgeschäften“ zur Aufgabe gemacht, Modelle der Gewaltprävention auf Umsetzbarkeit und Tauglichkeit in unserer Schule zu prüfen und die vom Schulträger gewünschte flächendeckende Einführung der Ganztagsschule weiter zu verfolgen.

 

Gesamtkonferenz

 

Die Gesamtkonferenz setzt sich zusammen aus allen Lehrkräften, den pädagogischen Mitarbeiter/innen und dem Hausmeister, sowie 6 Elternvertretern aus dem Schulelternrat.

Die Gesamtkonferenz entscheidet über

  • das Schulprogramm
  • die Schulordnung
  • die Geschäfts- und Wahlordnung der Konferenzen
  • Grundsätze der Leistungsbewertung
  • Grundsätze für Klassenarbeiten und Hausaufgaben
  • Sie richtet Fachkonferenzen ein.

 

Fachkonferenzen

 

Für jedes Fach werden zwei  Fachkonferenzvertreter/innen aus der Mitte des Schulelternrates gewählt. Die Fachkonferenz entscheidet im Rahmen der Beschlüsse der Gesamtkonferenz über Angelegenheiten ihres Faches. So ist es z.B. Aufgabe der Fachkonferenzen, Arbeitspläne für das jeweilige Fach zu erstellen und zu überarbeiten, Leistungsbewertungen zu erarbeiten oder auch spezielle Aktionen zu planen.

 

Die Klassenkonferenz

 

Die drei Vertreter/innen der Klassenkonferenz werden von der Elternschaft der jeweiligen Klasse gewählt. Die Klassenkonferenz entscheidet im Rahmen der Beschlüsse der Gesamtkonferenz über Angelegenheiten der Klasse oder einzelner Schülerinnen oder Schüler.

Dazu gehört:

  • Koordinierung der Hausaufgaben
  • Beurteilung des Gesamtverhaltens der Schülerinnen/ Schüler
  • Zeugnisse, Versetzungen, Übergänge, Überweisungen, Zurücktreten, Überspringen

 

Schulelternrat

 

Die Zusammenarbeit von Erziehungsberechtigten, Lehrern und Schülern ist im niedersächsischen Schulgesetz geregelt. Die Eltern haben das Recht, bei der Erziehung und Bildung ihrer Kinder auch im schulischen Bereich mitzuwirken. Der Schulelternrat ist hierbei ein zentrales Gremium.

Der Schulelternrat der Grundschule auf der Höhe setzt sich aus zwei Elternvertretern pro Klasse zusammen, die das Bindeglied zwischen Elternschaft und Lehrern darstellen. Die Elternvertreter werden von den Eltern der Klassen für jeweils zwei Jahre gewählt.

Der Schulelternrat ist Ansprechpartner für die Eltern ebenso wie für die Schulleitung. Er trifft sich mindestens zwei Mal im Jahr zur Schulelternratssitzung, an der auch die Schulleitung regelmäßig teilnimmt, um den Informationsausstausch zu gewährleisten. Die Schulelternratssitzungen bieten den Elternvertretern Gelegenheit, sich über Schulfragen auszutauschen, anstehende Probleme gemeinsam zu erörtern und Lösungen zu finden.

Der Schulelternrat kann weiteren Einfluss auf schulrelevante Entscheidungen nehmen: Er entsendet stimmberechtigte Vertreter in die Gesamtkonferenz und in die Fachkonferenzen und ist im Stadtelternrat vertreten. Er wählt ebenfalls die Vertreter der Elternschaft im Schulvorstand, die ihrerseits aber nicht Mitglied des Schulelternrates sein müssen.

Der Schulelternrat verwaltet ein Elternkonto, mit dem die Schule finanziell bei Anschaffungen und Wünschen unterstützt wird, die über den Etat des Schulträgers hinausgehen. Haupteinnahmequelle des Elternkontos ist seit vielen Jahren der Kunsthandwerkermarkt, der mit sehr viel Engagement von der Elternschaft und den Lehrkräften der Schule organisiert wird.

Bei zahlreichen Schulveranstaltungen tragen Schulelternrat und Elternschaft durch ihre aktive Mitarbeit zu einem intensiven und lebendigen Schulleben bei.

 

Schülerrat

 

Im Schülerrat treffen sich regelmäßig alle Klassensprecherinnen und Klassensprecher aller Klassen. Begleitet werden sie in ihrer Arbeit durch eine Lehrerin. Sie besprechen sie betreffende aktuelle Dinge des Schullebens. Sie melden Kritik an und machen Vorschläge und lernen dabei demokratische Denk- und Handlungsweisen.

 

----------------------

 

Hinweise zur landesweiten Arbeit der Gremien, rechtliche Hintergründe und andere interessante Informationen finden Sie unter:

 

 

Elternrat

 

 

 

MK

 

 

 

schure

 

 

 

Startseite:

Der Schulvorstand entscheidet über

  • Inanspruchnahme der Entscheidungsspielräume der eigenverantwortlichen Schule

  • Verwendung der Haushaltsmittel

  • Grundsätze zur Ausgestaltung der Stundentafel

  • Antrag auf Genehmigung einer besonderen Organisation oder von Schulversuchen

  • Schulpartnerschaften

  • Grundsätze
    - der Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiter/innen
    - der Durchführung von Projektwochen
    - der Werbung und des Sponsorings
    - der jährlichen Überprüfung der Arbeit

Der Schulvorstand macht Vorschläge für das Schulprogramm und die Schulordnung.

Der Schwerpunkt der Arbeit des „alten“ Schulvorstands war die Erstellung des Schulprogramms. Diese Arbeit wurde erfolgreich im Sommer 2009 abgeschlossen, sodass das Schulprogramm von der Gesamtkonferenz verabschiedet werden konnte.

Im Herbst 2009 wurde der neue Schulvorstand gewählt. Er hat sich neben den „Alltagsgeschäften“ zur Aufgabe gemacht, Modelle der Gewaltprävention auf Umsetzbarkeit und Tauglichkeit in unserer Schule zu prüfen und die vom Schulträger gewünschte flächendeckende Einführung der Ganztagsschule weiter zu verfolgen.